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Nutzungsbedingungen für die Nutzung des „AGRAVIS NetFarming“-Portals

AGRAVIS Raiffeisen AG
Industrieweg 110
48155 Münster

– nachfolgend Anbieter genannt –

  1. Nutzung des Portals und Buchung von Modulen
    1. Das Portal und die einzelnen Module stehen ausschließlich Unternehmern auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Im Rahmen der Registrierung bestätigt der Nutzer, das Portal und die Module ausschließlich in dieser Eigenschaft zu nutzen.
    2. Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Module des Portals. Für die Buchung einzelner Module können zusätzliche Bedingungen gelten.
  2. Umfang der Nutzung und Rechteeinräumung
    1. Nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen gewährt der Anbieter dem Nutzer das Recht zur Nutzung des Portals und der gebuchten Module. Module haben entweder feste Laufzeiten, welche sich jeweils um ein Jahr verlängern, oder enden automatisch nach vereinbarten Laufzeiten, Einzelheiten sind in den Produktbeschreibungen der einzelnen Module geregelt. Nach der Beendigung der Laufzeit besteht kein Recht zur weiteren Nutzung des Portals und der Module.
    2. Der Anbieter räumt dem Nutzer ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich auf die Dauer und den Umfang des Vertragsverhältnisses beschränktes Recht ein, das Portal und die gebuchten Module zu nutzen.
  3. Pflichten des Anbieters
    1. Der Anbieter gewährt dem Nutzer die vorstehend beschriebenen Nutzungsrechte des Portals und der gebuchten Module. Der Anbieter gewährleistet dabei, dass er selbst über die insoweit erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese an den Nutzer übertragen darf.
    2. Bei Problemen und Störungen des Portals oder einzelner Module kann sich der Nutzer an den Anbieter wenden, der den Nutzer entsprechend unterstützt.
  4. Veränderung des Leistungsumfangs durch den Anbieter
    1. Änderungen der Module bleiben vorbehalten, soweit diese dadurch nicht erheblich geändert werden und für den Nutzer der Verwendungszweck weiterhin gewahrt wird. Wenn ein Modul zukünftig nicht mehr zur Verfügung steht, teilt der Anbieter dies dem Nutzer mit einer Frist von zwölf Monaten mit und kündigt gegebenenfalls das Vertragsverhältnis bezogen auf dieses Modul.
    2. Der Anbieter ist berechtigt, die Kündigung für einzelne Module mit einer kürzeren Frist zu erklären, soweit ein wichtiger Grund besteht, beispielsweise das Modul die Stabilität des Portals insgesamt gefährdet. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer möglichst frühzeitig informieren, den Grund erläutern und wenn möglich eine Alternative für den Nutzer aufzeigen.
  5. Mitwirkungspflicht des Nutzers
    1. Der Nutzer verwendet die Module und Services des Anbieters in eigener Verantwortung. Gegenstand der Services sind insbesondere Informationen und Daten, die sich direkt auf die Anbauparameter des Pflanzenbaus und der Tierhaltung in der Landwirtschaft richten. Diese müssen vor der Eingabe durch den Nutzer auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
    2. Werden aufgrund von Programmfehlern, falscher Einstellungen oder Eingaben Werte und Steuergrößen erzeugt, die sich nachteilig auswirken können, ist es die Pflicht des Nutzers diese vor darauf basierenden Entscheidungen zu überprüfen.
  6. Zahlungsmodalitäten
    1. Die Nutzungsentgelte für die einzelnen Module fallen erstmals mit Freischaltung des jeweiligen Moduls an.
    2. Alle weiteren Zahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen Produktbeschreibungen der einzelnen Module beschrieben.
  7. Preisanpassungen
    1. Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzungsentgelte für einzelne oder alle Module jederzeit zu erhöhen. Für die Ankündigung der Preiserhöhung durch den Anbieter genügt eine Mitteilung per E-Mail mindestens drei Monate vorher.
    2. Soweit im Hinblick auf ein Modul eine Mindestlaufzeit besteht, räumt der Anbieter dem Nutzer insoweit ein Sonderkündigungsrecht ein. Das Sonderkündigungsrecht kann innerhalb von einem Monat ab Mitteilung von der Preiserhöhung durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Anbieter und mit Wirkung zum Tag der beabsichtigten Preiserhöhung ausgeübt werden, wobei der Eingang beim Anbieter maßgeblich ist.
  8. Gewährleistung
    1. Der Anbieter leistet dafür Gewähr, dass das Portal und die gebuchten Module die Hauptfunktionen erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
    2. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Überlassung eines völlig fehlerfreien Systems wegen der Komplexität derartiger Systeme nicht möglich ist und keine vollständig unterbrechungsfreie Bereitstellung des Portals und der Module zugesichert werden kann. Beides ist entsprechend auch vertraglich nicht geschuldet. Allerdings räumt der Anbieter dem Nutzer eine 95 %ige Mindestverfügbarkeit im Jahresmittel ein.
    3. Soweit durch den Anbieter Wetterinformationen, insbesondere Wetterdaten und Wetterprognosen, zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für deren Richtigkeit. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass vor allem Wetterprognosen immer risikobehaftet sind.
    4. Mängel einzelner Module werden vom Anbieter nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Nutzer unter Beachtung einer angemessenen Frist behoben.
  9. Haftung
    1. Schadensersatzansprüche des Nutzers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart war, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist der Anspruch auf Ersatz des Schadens auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  10. Höhere Gewalt
    1. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter nicht zur Aufrechterhaltung der Nutzungsmöglichkeit des Portals und zur Einhaltung der zugesagten Verfügbarkeit verpflichtet.
    2. Als höhere Gewalt gelten alle ohne Verschulden des Anbieters und des Nutzers unvorhersehbaren eingetretenen Ereignisse, welche sich trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden lassen und deren Folgen nicht abgewendet werden konnten. Als höhere Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen, Störungen im Internet, Cyber-Angriffe und Streik anzusehen.
  11. Laufzeit und Kündigung
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit sofortiger Wirkung bei Abschluss der Registrierung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es endet jedoch mit der Kündigung bzw. Beendigung eines zuletzt verbliebenen Moduls.
    2. Die individuellen Laufzeiten sind in den einzelnen Produktbeschreibungen der Module aufgeführt. Handelt es sich um Module, deren Laufzeit sich nach der Mindestlaufzeit automatisch um ein Jahr verlängert, kann der Nutzer zuvor mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich kündigen.
    3. Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis insgesamt oder bezogen auf einzelne Module mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Vertragsmonats kündigen.
    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
    5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  12. Außerordentliche Kündigung
    1. Das Vertragsverhältnis kann von den Parteien außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
    2. Ein wichtiger Grund, der eine Partei zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wiederholt gegen ihre vertraglichen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und der anderen Partei unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist.
    3. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.
  13. Abtretung und Aufrechnung
    1. Der Nutzer ist nicht berechtigt, eine Forderung aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten.
    2. Der Nutzer darf ausschließlich mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Anbieter aufrechnen.
  14. Subunternehmer
    1. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragten, die nach diesen Nutzungsbedingungen vom Anbieter geschuldet sind. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Nutzer insgesamt auf einen Dritten zu übertragen.
  15. Datenschutzvereinbarung
    1. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Die personenbezogenen Daten des Nutzers (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) sowie weitere vom Nutzer zur Ertragsoptimierung und für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung, Beprobung und Auswertung im erforderlichen Umfang an beauftragte Subunternehmer weitergegeben.
    2. Auf schriftliche Anfrage hat der Anbieter den Nutzer darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Nutzer hat ferner das Recht alle personenbezogenen Daten zu überprüfen, zu berichtigen und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen zu lassen.
  16. Rechtswahl, Gerichtsstand und Änderungen
    1. Das Vertragsverhältnis sowie die weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals und einzelner Module unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG).
    2. Der von den Parteien vereinbarte Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover.
    3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien, die in Textform zu erfolgen hat. Die Möglichkeit von diesen Nutzungsbedingungen abweichenden Individualvereinbarungen wird hierdurch in keiner Weise eingeschränkt.
    4. Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters erforderlich ist, insbesondere bei Einführung neuer Funktionen des Portals oder einzelner Module. Der Nutzer wird in diesem Fall über die Änderungen bzw. Ergänzungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten informiert. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (Widerspruchsfrist), gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Nutzer die Nutzung nach der bisherigen Fassung der Nutzungsbedingungen fortsetzen, der Anbieter ist aber zur Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.
  17. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.